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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
27.01.2007, 13:22 Uhr

verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

Hallo,

mich würde mal interessieren, welche regelung bei zugeschneiten Verkehrsschilder gilt?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
27.01.2007, 13:27 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

Wenn du sie nicht lesen kannst, kann dir keiner was bei Nichtbeachtung tun.

Ausnahmen sind natürlich: Stopschild, Vorfahrt Achten, Spielstrasse...das einzige wo du dich rausreden kannst sind Geschwindigkeiten, Parkverstöße etc...auch bei Fahrbahnmarkierungen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
27.01.2007, 13:30 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

focusdriver87

deshalb haben ja stopschilder und vorfahrtsrassen, etx verschiedenen Formen, deshalb kannste da net sagen aja ich hab des Stopschild net geseheh weil des zugeschneit war. ein schild kann net so zugeschneit sein das de net mal die Form erkennst ;-) aber andere Schilder mit Geschwindigkeit uns do ist was anderes stimmt.



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.01.2007, 13:55 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

Wobei ein solcher Verbotsirrtum natürlich nur gilt, wenn der Fahrer nichts von dem Verkehrszeichen weiß. Wirst Du also auf einer Strecke geblitzt, die Du täglich befährst, kannst Du Dich nicht mit dem Behauptung rausreden, das Schild sei verschneit gewesen.

Darüber hinaus muß -auch ohne VZ- laut § 3 Abs. 1 StVO Deine GEschwindigkeit stets den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Dies wäre ein Argument gegen Dich, würdest Du behaupten, Du seist wegen des Schnees zu schnell gefahren.

Grundsätzlich gilt: Die Schilder verlieren nicht ihre Rechtskraft, nur weil sie zugeschneit sind. Kann allerdings der Fahrer von einem verstehenden Verbot nichts wissen, kann man ihm eine Regelübertreung nicht anlasten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.01.2007, 14:00 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

@demario ( unser super guter autoFAHRER)...
>> und vorfahrtsrassen, etx verschiedenen Formen, <<

kannst du mir mal erklären, woran du den unterschied zwischen einem zugeschneiten schild "vorfahrtstrasse (vz306)" und "ende der vorfahrtstrasse" oder/und dem schild "vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung (vz301)" und dem gefahrzeichen "rechts vor links" erkennst?

....oder doch nur autoBEWEGER ? ;-)

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
27.01.2007, 14:06 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

@holger

genau diese Diskussion hatte ich gestern abend mit einem kumpel ;) vorfahrtstrasse - vorfahrtstrasse ende...was gilt im zweifelsfall? rechts vor links?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.01.2007, 14:08 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

Im Notfall gegenseitig verständigen.

Es gibt so ein Sprichwort das heißt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Zweifel kann auch das hierbei angewendet werden. Beheitzte Verkehrschilder wär doch mal ne Maßnahme gegen zuschneien!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
27.01.2007, 18:30 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

....oder doch nur autoBEWEGER ? ;-)

der war gut Holger, krieg mich vor lachen gar net mehr ein ;-D

des habe ich leider nicht bedacht, ich habe nur das erwähnt was mein Fahrschullehrer mir selbst erzählt hat

Ps:Besser en AutoBEWEGER als ein AutoSCHIEBER ;-)

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.01.2007, 19:03 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

entweder hast du nicht richtig zugehört oder dein fl hatte wenig ahnung.

ich vermute das erste.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
27.01.2007, 19:07 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

welche antwort ist die richtige?

Antwort 1 oder 2?

tja tut mir leid antwort 2 wäre die richtige gewesen, schade ;-D

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.01.2007, 20:15 Uhr

zu: verschneite Verkehrsschilder, welche Regelung?

zum autoSCHIEBER wird der ganz schnell, der meint, er wäre ein autoFAHRER, obwohl er nur ein autoBEWEGER ist.

in diesem sinne....


holger

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