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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
09.06.2006, 00:18 Uhr

Gültigkeit von US-Führerschein (Kansas)

Ein Bekannter von mir war ein Jahr in den USA und hat dort in Kansas seinen Führerschein gemacht, jedoch ist er noch nicht 18, wird jedoch im November 18. Ich weiss bloss, dass man einen ausländische Führerschein innerhalb von 6 Monaten noch nutzen kann, jedoch möchte ich jetzt noch wissen, ob auch ein Deutscher, der 1 Jahr in den USA war und gestern zurückgekommen ist, jedoch erst im Novermber 18 wird, mit dem US-Führerschein bis zu seinem Geburtstag legal alleine fahren darf, hier in D.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.06.2006, 09:35 Uhr

zu: Gültigkeit von US-Führerschein (Kansas)

Kahleberger gibt mal wieder Links an, in denen die Antwort auf die Frage überhaupt nicht steht ...

@crnf: Ja, dein Kumpel darf 6 Monate lang in Deutschland fahren, auch dann, wenn er noch nicht 18 Jahre alt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
09.06.2006, 09:37 Uhr

zu: Gültigkeit von US-Führerschein (Kansas)

Das Problem wird bloß sein, dass die US-Behörden dazu übergegangen sind, bei "non-immigrants" die Gültigkeit des Führerscheins auf den Tag zu setzen, an dem das Visum abläuft, d.h. dein Freund dürfte mit einem ungültigen FS hier ankommen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.06.2006, 09:49 Uhr

zu: Gültigkeit von US-Führerschein (Kansas)

@ pikay:

Das ist korrekt und dürfte künftig ein Hindernis für so manche Umschreibung und Nutzung der 6-Monats-Frist sein. Abhilfe in Bezug auf die Umschreibung könnte man schaffen, indem man einige Tage/Wochen vor Ablauf des Visums ausreist.

Im obigen Fall dürfte die Kansas-Licence den Schilderungen zufolge möglicherweise aber noch einen Gültigkeitszeitraum haben, der nicht in Verbindung mit der Visums-Gültigkeit steht. Genaueres müsste der Kumpel nach einem Blick auf seinen Führerschein sagen können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren