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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug
Mit Querverkehr vor der Kurve
Mit einer gefährlichen Linkskurve
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen
Ich lassen den gelben Pkw durchfahren
Ich lasse den blauen Pkw durchfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-014-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Der Radfahrer muss warten
Ich muss warten
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