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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steffanie
02.02.2010, 12:39 Uhr

Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

Hallo,

könntet ihr mir bitte das Verhalten der eben genannten Situationen beschreiben, sprich was man da machen soll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
02.02.2010, 16:34 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

Die heißen jetzt Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen.
Auf dem E.... darf man schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, auf dem A.. nicht (außer bei stockendem Verkehr).

Beim Wechsel vom E. auf den durchgehenden Fahrstreifen muß man die Vorfahrt beachten (was anscheinend bei vielen Fahrern in Vergessenheit geraten ist).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.02.2010, 21:54 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

»Die heißen jetzt Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen.«

Welcher ehemalige Waldorfschüler im BMV hat sich diesen Blödsinn einfallen lassen?

Demnächst stricken uns die Ministerialen dann wohl eine StVO.

Auch wenn es politisch unkorrekt ist, bei mir heissen die beiden wie bisher: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

"Nomen est omen", hätte mein Lateinlehrer gesagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2010, 09:51 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

»Demnächst stricken uns die Ministerialen dann wohl eine StVO. «

Genau das haben sie doch im Sommer gemacht, und entsprechend ist auch das Ergebnis :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
03.02.2010, 10:52 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

""Nomen est omen", hätte mein Lateinlehrer gesagt."

Deshalb auch die neuen Bezeichungen, weil man auf den Streifen gerade nicht in jedem Fall beschleunigt bzw. verzögert, z.B. bei Stau auf der durchgehenden Fahrbahn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.02.2010, 12:18 Uhr

Namen sind Schall und Rauch

nach meinen Beobachtungen ist der Beschleunigungsstreifen lediglich ein Zubringer der beliebig unter Ausnutzung des Standstreifens verlängert werden kann, bzw. dient lediglich zum Auffahren auf die Autobahn. Denn neuesten Stammtischerkenntnissen zufolge müssen die Fahrzeuge auf der rechten Spur das Auffahren ermöglichen, außerdem ist unbedingt das Benutzen der rechten Spur zu vermeiden indem zeit- und ortsnah nach möglichst weit links auszuscheren ist, der nachfolgende Verkehr hat sich darauf einzurichten. Verzögerungsstreifen ist die Abfahrt, verzögert wird auf dem Fahrsteifen, hierzu ist der linke unter gleichzeitigem Ausbremsen des Verkehrs auf dem rechten Steifen zu benutzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung