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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2007, 17:22 Uhr

Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

hi welche strafe erwartet mich wenn ich nicht in der probezeit bin und mich bsw auf der autobahn aufgrund eines stau nach vorne hindurchschlängle

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
30.10.2007, 17:57 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

Tod duch meine sich öffnende Fahrertür!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
30.10.2007, 18:00 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

unter stau versteh ich einen sehr langsam voranschrietenden verkehr wo man nicht die gnaze zeit stehehn bleibt sondern immer rollt auch wenn pausen kurz da sind da wird man wohl kaum die tür aufmachen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
30.10.2007, 21:37 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

Na sicher kann man das!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
30.10.2007, 22:13 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

Armselige Gesetzgebung, dass das Vorbeischlängeln an den Blechkolonnen überhaupt bestraft wird. Zumindest diesbezüglich schön, in Ö zu leben und einspurig unterwegs zu sein.

Mit etwas Vorsicht und Aufmerksamkeit sind übrigens auch Leute, die den §14 der deutschen StVO ignorieren, kein großes Problem ;-) Und wer rücksichtslos mit Minimalabstand durchbrettert, hat es IMHO im Zweifelsfalle verdient, auf dem Frosch zu liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.10.2007, 22:36 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

mit dem Motorrad?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
31.10.2007, 09:20 Uhr

zu: Welche Strafe bei Hindurchschlängeln?

hi demario was du beschreibst nennt man stockenden verkehr nicht stau einen kompletten stillstand bezeichnet man als stau nur mal zur information wie es gesetzlich mit den durchschlängeln gereglet ist weiß ich nicht genau interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht weil ich es nicht vorhabe mit dem motorrad wäre es allerdings etwas anderes aber ich habe ja noch kein motorrad also was solls

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

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