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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Driv0r
21.05.2007, 21:31 Uhr
Auto anmelden nur mit Brief?
Hallo,
ich habe einen Golf II gekauft der abgemeldet ist. Ich habe nur den alten Brief vom Verkäufer bekommen, sowie die HU/AU-Bescheinigung bekommen. Reicht dies für die Anmeldung, abgesehen von der Doppelkarte?
Danke.
 Georg_g
21.05.2007, 22:21 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Ja, das reicht für die Anmeldung. Was möchtest du denn außer Brief, HU-/AU-Bescheinigung und Doppelkarte noch mitnehmen? Na gut, etwas Geld ist nie verkehrt ;-) Und den Personalausweis sollte man auch mitnehmen.
 ][
21.05.2007, 22:59 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Fahrzeugschein?
M.w. geht's ohne nicht.
Gruß
Christian
 Georg_g
21.05.2007, 23:11 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Da der Wagen abgemeldet ist, gibt es keinen Fahrzeugschein.
 FLiszt
21.05.2007, 23:34 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
»
Fahrzeugschein?
M.w. geht's ohne nicht.
«
Doch, doch. Ist minimal stressiger. Man nuss zusaetzlich eine eidesstattliche Erklaerung abgeben, dass man den Schein nicht besitzt (verloren, geklaut, was auch immer, muss man nicht angeben).
Die Erklaerung anstelle des Scheins reicht aus. Ich mach das eh immer mit einem Zulassungsdienst, kostet 10 Euronen. Dafuer stell ich mich nicht stundenlang in das Amt, und mit "unvollstaendigen Dokumenten" hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch.
 bs01
22.05.2007, 00:37 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
"...hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch."
Eben, der Zulassungsdienst kann nämlich die Aussage von Georg_G bestätigen... und dafür solltest du ihm 10 € extra bezahltn ;-)
Nix für ungut
bs01
 Driv0r
22.05.2007, 16:25 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
Anmeldung hat anstandslos, auch ohne Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung geklappt :-)
 ][
22.05.2007, 19:59 Uhr
zu: Auto anmelden nur mit Brief?
>Doch, doch. Ist minimal stressiger. Man nuss zusaetzlich eine eidesstattliche Erklaerung abgeben, dass man den Schein nicht besitzt (verloren, geklaut, was auch immer, muss man nicht angeben).
Die Erklaerung anstelle des Scheins reicht aus. Ich mach das eh immer mit einem Zulassungsdienst, kostet 10 Euronen. Dafuer stell ich mich nicht stundenlang in das Amt, und mit "unvollstaendigen Dokumenten" hat der Zulassungsdienst sowoeso viel mehr Ahnung als ich Privatmensch.<
Achso, Danke.
Irgendsowas hatte ich mal im Kopf, hab noch keinen Gebrauchtwagen zugelassen.
Gruß
Christian
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
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