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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
25.09.2006, 21:36 Uhr

Max-Tempo für Transporter mit Fahrtenschreiber

Hallo liebe Leute,


mein Bruder meinte heute zu mir, dass er irgendwo im Tv gesehen hat, dass für Transporter mit Fahrtenschreiber auf Autobahnen eine Max-Geschwindigkeit von 120 km/h gilt, richtig?

Die Meinungen gehen auch bei mir in der Firma darüber auseinander.
Wir haben jetzt neue Transporter, VW Crafter mit Anhängerkupplung und digitalem Fahrtenschreiber (120 kW, max Tempo 158 km/H (elektr. gedrosselt), Angaben laut Fahrzeugschein) bekommen, und bevor ich meinen Führerschein verliere würd ich doch gern mal Euer Fachwissen befragen :)


Danke im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
25.09.2006, 22:41 Uhr

zu: Max-Tempo für Transporter mit Fahrtenschreiber

Klick mal den Link an. In Absatz 5 steht alles ...

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_18.php

Eine Beschränkung auf 120 Km/h gibt es in keiner Vorschrift.
Beschränkungen für KFZ, wie hier zu verstehen ist, gibt es erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 to.

KFZ bis 3,5 to zGM werden gesehen wie PKW.
Trotzdem kann langsamer gefahren werden....

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Vorsichtig links vorbeifahren

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren