Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ulloch
11.07.2006, 12:08 Uhr

Parken gegen die Fahrtrichtung in 30ger Zone

Laut einem Urteil des Kölner OLG ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung auf einem Parkstreifen in verkehrsberuhigen Bereichen erlaubt. Ist denn eine 30-Zone kein verkehrsberuhigter Bereich? Ich habe mir dafür ein 25,-€ Knöllchen eingehandelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
11.07.2006, 12:21 Uhr

zu: Parken gegen die Fahrtrichtung in 30ger Zone

Nein, im verkehrsberuhigter Bereich ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Ausgewiesen wird er durch dieses Verkehrszeichen:

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_42_2.php

Verkehrszeichen Nr. 325

Tschüs

Kathrin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
11.07.2006, 21:16 Uhr

zu: Parken gegen die Fahrtrichtung in 30ger Zone

und darüberhinaus ist eine 30zone keine "spielstrasse", wo das "entgegen der fahrtrichtung" parken evtl.!!!! erlaubt ist
gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr