Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kiwifruit
27.03.2006, 14:38 Uhr

Recht für Linksabbieger in Italien

Wir hatten einen Unfall in Italien. Es gab eine eigene Ampel für Linksabbieger, die grün zeigte. Bei uns ist es ja so, dass wenn man grün hat, der Gegenverkehr rot hat. Ist das in Italien anders? Angeblich muß man auch bei einer grünen Ampel für Linksabbieger den Gegenverkehr trotzdem vorlassen?!? Wir na klar bei grün gefahren, Auto Totalschaden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Softballboy
05.05.2006, 07:10 Uhr

zu: Recht für Linksabbieger in Italien

Also in Italien wäre ich eh immer vorsichtig mit Vorfahrt und dem ganzen. Die fahren ja da eh wie sie wollen!   Alle fahren so und deswegen gibts da nich so viele unfälle wie man vermuten könnte, weil sie alle zu reagieren wissen.

Ich würde sagen es ist in Italien nicht anders, es hält sich nur keiner dran!

(jaaa jetz kommt wieder n zitat von mir und ne schlaue antwort drauf weil wieder irgendwas nicht passt!)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen

Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten

Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind