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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas-TG
11.03.2006, 10:18 Uhr

Darf ich oder nicht ??

Hallo, habe Führerscheinklasse B, (L mit dabei)

Ich habe einen Unimog daheim Gewicht auf 3.49 Tonnen abgelastet und nur noch als Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen.
Habe auch eine Landwirtschaft daheim,

Meine Frage: also den Unimog darf ich ja Fahren aber wie schaut es mit einem Traktoranhänger am Unimog aus ?
Darf ich einen Traktoranhänger ranhängen und damit legal fahren, wenn ich nur 25 kmH fahre ?

(ich könnte auch eine Untersetzung reinlegen wo er nur im höchsten Gang 25 fährt/ gilt das als Drosselung ?)


Bitte melden

MfG

Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.03.2006, 13:00 Uhr

zu: Darf ich oder nicht ??

Wenn der Unimog eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (Es zählt der Wert, der im Fahrzeugschein steht, wenn du also was drosselst, musst du das vom TÜV abnehmen lassen) von maximal 32 km/h hat, dann darfst du zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken auch mit Anhänger fahren. Dann darfst du aber die 32 km/h nicht ausfahren, sondern maximal 25 km/h fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.03.2006, 17:27 Uhr

zu: Darf ich oder nicht ??

Eine andere Möglichkeit wäre der Erwerb der Klasse BE. Da der Unimog sowieso nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat, handelt es sich um ein normales Klasse-B-Fahrzeug.

Mit Klasse BE könntest du mit dem Unimog den Anhänger auch ganz ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren.

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nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.