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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Einatmerin
06.01.2006, 00:19 Uhr

Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Hallo,
ich lebe in einer Wohngegend mit sehr engen Straßen, die im Kreuzungsbereich aber häufig sehr weit "ausgerundet" sind, so dass der Kreuzungsbereich verhältnismässig groß ist. Meine Frage: von wo zählen die 5 Meter Abstad, die ich beim Parken zur Kreuzung einhalten muss? Ab da, wo der Bordstein wieder gerade läuft? Auf dem fiktiven Schnittpunkt der beiden Bordsteinverlängerungen? Oder wo?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
06.01.2006, 00:45 Uhr

zu: Abstand zur Kreuzungsmündung beim Parken

Ich zietier hier mal die StVO:

§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

Also wenn die Kanten abgerundet sind, wie du schon vermutet hast, am gedachten (rechtwinkligen) Schnittpunkt der Bordsteinkanten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unerwartet starkes Bremsen

Unaufmerksamkeit

Zu dichtes Auffahren