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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 19:41 Uhr

Parken an Stellen mit Parkautomat

Guten Abend Leute
Ich bin neu hier und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Habe geparkt wo es Gebührenpflichtig ist.
Gebührenpflichtige Zeit Samstag und
Sonntag von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Am Samstag hab ich von 11 Uhr bis 17 Uhr
dort geparkt. Bezahlt wurde von mir aber
nur bis 14 Uhr. Dafür bekam ich ein Ticket.
Jetzt kam eine Schriftliche Verwarnung
von 10€.

Ist das richtig so?
Hätte ich das Auto umstellen müssen oder
den Parkschein rausnehmen müssen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
29.12.2005, 19:51 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

sicher, dass die gebührenpflichtige parkraumzeit dort nur bis 14.00h geht?

hier in berlin wurde kürzlich erst das parken den geschäftszeiten der kaufhäuser angepasst. parken ist somit (bei uns!) bis 20.00h kostenpflichtig.

wenn allerdings wirklich nur bis 14.00h parkscheinpflicht besteht, kannst du keinen strafzettel kriegen... eine pflicht, seinen parkschein zu entfernen bzw. das auto umzuparken, besteht m.w. nicht. warum auch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 20:02 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Danke für die schnelle Antwort
Du schreibst ; hier in Berlin ; Es war in Berlin!!
Karl-Marx-Allee Berlin Mitte am Alex.
Also die B1 wo man da in der Mitte zwischen
den beiden Fahrbahnen Parken darf. Soll ich
mich so verguckt haben. Oder kennst Du dich
da aus an der Stelle ?

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.12.2005, 20:13 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Du hast entweder die Zeitangabe falsch interpretiert, d.h. möglicherweise bezog sich die Uhrzeit nur auf die Sonntage, während die Samstage rund um die Uhr gebührenpflichtig sind.

Oder du hast die Höchstparkdauer überschritten. Auch wenn du für die angegebene Zeit einen Parkschein gezogen hast, darfst du die auf dem Parkscheinautomat angegebene Parkdauer nicht überschreiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 21:26 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Höchtparkdauer überschritten kann natürlich
sein. Da hab ich nicht drauf geachtet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

36 m

18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

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