Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
03.08.2005, 16:49 Uhr

Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Hallo zusammen,

Parken am Fahrbahnrand ist ja nur gestattet wenn zwischen dem Fahrzeug un dem Mittelstreifen noch 3m Platz bleiben.

Wie ist das wenn es keinen Mittelstreifen gibt???

Danke für eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.08.2005, 17:51 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. "Bis zum Mittelstreifen" gilt also nur bei einer durchgezogenen Linie in der Mitte. Ansonsten müssen 3 Meter bis zur gegenüberliegenden Straßenseite bzw zu den dort parkenden Autos bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 07:12 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Vielen Dank für die Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nosebike
04.08.2005, 13:44 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Das würde aber bedeuten, wenn keine Linie vorhanden ist muss auch kein Abstand beachtet werden ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
04.08.2005, 15:26 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

M.E. bedeutet das schlicht und einfach, dass egal wo und wie du dich (legal) einparkst, mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite überbleiben müssen, die ebenfalls legal (also ohne bspw. über den Gehweg ausweichen zu müssen oder Sperrlinien zu überfahren) befahren werden können. Ist doch nicht so schwer :-?

lG,
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.08.2005, 19:15 Uhr

zu: Parken - 3 Meter Abstand vom Mittelstreifen

Dann greift zusätzlich §12(1) Nr. 1 StVO. Dort wird das Halten an "engen Straßenstellen" verboten. Und "eng" ist laut Rechtssprechung eben wenn weniger als 3m bleiben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen