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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
04.07.2005, 10:44 Uhr

wieder mal Stoßstange... reingefahren!

Hallo Allerseits,

habe heute morgen (noch nicht wach genug) einem Kollegen(-innen?) beim Parken in die Stoßstange reingefahren. Habe am Auto meine Visitenkarte hinterlassen, bin jetzt aber unsicher... Soll ich das auf jeden Fall bei der Polizei melden?? Bei der Polizeistelle hier im Dorf oder wie?

Und die zweite Frage, zur Kostenabschätzung: Ich habe selber Golf 3 mit Gummistoßstange, bin aber in ein Mazda metallic reingefahren. Ich konnte es mir nicht nächer anschauen. Wie schlimm kann es denn werden? Ich hoffe, das meine Gummistoßstang ziemlich "sanft" war :-)

P.S. Habe es einem Kollegen erzählt... und was höre ich da? "Bist du bescheuert? Ich wäre da einfach weggefahren!"

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04.07.2005, 12:29 Uhr

so, habe es jetzt gemeldet

@Major: danke für deine Antwort.

Jetzt ist aber noch ein Paar Fragen:

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ja erst mal meine Versicherung einschalten und dann rechtzeitig noch vor der Einstufung das Geld zurücküberweisen.
Ist es denn empfehlenswert? Einerseits habe ich natürlich erfahrene Leute auf meiner Seite, andererseits... wird die Versicherung den Preis so niedrig wie möglich halten zu wollen? Denn je mehr sie bezahlen umso weniger sind die Chancen, dass ich das zurückzahlen kann, dann können sie mich höher einstufen...

2. Soll ich mich auch bei der Versicherung sofort melden oder kann ich abwarten, bis der Kollege sich meldet?

3. Was gibt es für Risiken, wenn man das alles unter sich ausmacht - kann der andere dann nachhinein mir noch was vorwerfen?

P.S. Ab morgen trinke ich Kaffee bevor ich aus dem Haus gehe! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Andere Fahrer machen Sie auf anhaltend starkes Qualmen Ihres Auspuffs aufmerksam. Was müssen Sie tun?

Nichts, weil niemand gefährdet wird

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen