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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
01.07.2005, 23:35 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

»Und die wichtigste Frage: Kann man, wenn man jemanden die Vorfahrt gewährt hat auch belangt werden, wenn daraus ein Unfall entsteht? «

Selbstverstaendlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 13:03 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

Im Zweifelsfall ist der, dem die Vorfahrt wider den Schildern gewährt wurde, der Gelackmeierte. Denn letztlich sind die Schilder verbindlich, bzw. die Regeln der StVO, und da nützt auch alles Winken nichts :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt