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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Arne
20.02.2005, 19:31 Uhr

zu: Halteverbotschild an Straßenecke?

Moin,
ist mir noch unklar, war das Haltverbot in Fahrtrichtung vor oder hinter Deinem Parkplatz?

Es ist nach der rechtssprechung ddurchaus zumutbar, ein paar Meter (ca 150-200) nach einem Schild zu sehen, es muß aber in Fahrtrichtung vor dem Bereich stehen, den es abdeckt - da man dort ja normalerweise vorbeifährt und es dann sieht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
20.02.2005, 22:50 Uhr

Fehlendes HV-Ende-Schild, war: Halteverbotschild an Straßenecke?

Hallo,

soweit mir bekannt, muss ein Halteverbot neben einem Beginn-Schild (mit Pfeil in Fahrtrichtung) auch ein Halteverbotsende-Schild (mit Pfeil gegen die Fahrtrichtung) aufweisen, um rechtskräftig zu sein. Oder irre ich da?

steffi (36)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.02.2005, 22:54 Uhr

zu: Halteverbotschild an Straßenecke?

gehört nicht an die Ecke einer jeden Straße ein entsprechendes Schild (mit dem Pfeil in die andere Richtung)?????

Nein. Das Ende eines Haltverbots kann durch ein Schild mit einem von der Fahrbahn weg zeigenden Pfeil gekennzeichnet sein, muss aber nicht. Fehlt das Zeichen "Ende des Haltverbots", dann endet es automatisch an der nächsten Einmündung von rechts. In diesem Fall muss man tatsächlich mal einige Meter zurücklaufen, um nach einem Haltverbotsschild Ausschau zu halten.

Siehe hier die Punkte b) und c):
http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=41&
seite=7

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
21.02.2005, 10:53 Uhr

zu: Halteverbotschild an Straßenecke?

@Georg:

Danke für die Aufklärung.

Liebe Grüße

steffi (36)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.02.2005, 13:39 Uhr

zu: Halteverbotschild an Straßenecke?

@ Heuschrecke:

Ein Schild "Ende des Haltverbots" (also mit rechtsweisendem Pfeil) dürfte es eigentlich nicht geben, wenn nicht auch ein Schild "Anfang des Haltverbots" steht. Ob es sinnvoll ist, diesem Schild deshalb keinerlei Beachtung zu schenken und direkt vor dem Ende-Schild zu parken oder halten, würde ich aber eher bezweifeln, auch wenn es sich hier nicht um eine korrekte Beschilderung handeln würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

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