Fahrmeister
09.01.2016, 18:55 Uhr
zu: Führerschein in Eu-ausland -(Griechenland)
Du hast deinen Wohnsitz in der BRD und aus diesem begründet sich eine
Beantragung einer Fahrerlaubnis.
Der Wohnsitz ergibt sich aus § 2 Abs.2 Satz 1 Nr.1 des Strassenverkehrsgesetzes.( Google)
Man spricht hier auch von persönlischer und beruflicher Bindung.