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Auslandsführerschein

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08.04.2013, 13:40 Uhr

Umschreibung möglich?

Ich lebe seit 9 Jahre in Ungarn, habe ungarische Aufenthaltsgenehmigung und ungarischen Ausweis. Mein französischer Führerschein wurde mir in Spanien gestohlen, daraufhin beantragte ich mit den Papieren der französischen und spanischen Behörde mir einen neuen Führerschein hier in Ungarn auszustellen, was nach Prüfung meiner Unterlagen auch geschah. Ich bin aber noch in Deutschland gemeldet, will nun zurück nach Deutschland. Meine Frage ist, wird mein ungarischer Führerschein problemlos anerkannt oder umgeschrieben oder muß ich mich erst in Deutschland abmelden ( für 6 Monate) um mich dann wieder anzumelden um meinen Führerschein umzuschreiben. Ich bin im Besitz des Führerscheins der Klasse B, A1, T,M, seit 1991. In Ungarn muß ich alle 3 Jahre zur ärztlichen Untersuchung weil ich über 65 Jahre bin. Wer kann mir eine Auskunft geben?

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21.10.2014, 12:35 Uhr

zu: Umschreibung möglich?

Die Umschreibung ist meistens sehr einfach. Kuck doch mal hier, da steht welche Unterlagen man braucht und wie es abläuft:
http://www.bussgeldkataloge.eu/eu-fuehrerschein.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist