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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Motorradjunkie87
22.08.2011, 22:14 Uhr

Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher Staatsbürger, Wohnhaft in Niedernhausen (Hessen).

Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Mein Nebenwohnsitz ist hier in Österreich.

Derzeit mache ich hier meinen Motorradführerschein. Ich bin 23 Jahre alt.
Nach bestandener Prüfung darf ich jede Maschine fahren.

Darf ich denn dann auch in Deutschland offen fahren?

Ich weiss, in Deutschland fährt man 2 Jahre beschränkt. Ab 25 darf man offen fahren.

Ich hab in vielen Gesetzen und Straßenverkehrsordnungen gelesen, aber aus denen werde ich nicht schlau..... Bin ich zu dumm??? Keine Ahnung.....

Vllt. könnt ihr mir helfen?

Wäre echt nett....

Gruß Motorradjunkie87

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.08.2011, 23:54 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

Wohnst Du denn mindestens 185 Tage in Österreich? Ansonsten dürftest Du keine österreichische FE erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
25.08.2011, 11:39 Uhr

zu: Österreichischer Führerschein (Was darf ich in Deutschland?)

"Ich arbeite seit etwas mehr als einem Jahr in Österreich."

Die 185 Tage sollten demnach kein Problem sein, die Frage ist ob das mit dem Nebenwohnsitz funktioniert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

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