Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marco_1
16.11.2010, 12:34 Uhr

Fs im Ausland gemacht darf ich damit in D fahren ?

hallo zusammen,
also ich habe mal eine frage...
ich habe 2005 in deutschland meinen Fs wegen zu schnellem fahren in der Probezeit abgeben mussen die Polizei kam sogar an meinen Arbeitsplatz um den persoenlich abzuholen ich bekamm auch einen Brief um ein Aufbauseminar zu machen den ich mit 350Euro bezahlen sollte.Mir war das ganze zu teuer und hab alles ruhen lassen.Bin danach fuer immer nach Griechenland gezogen und habe da einen neuen gemacht nur jetzt will ich nach Deutschland zum Urlaub fahren und weiss nicht ob ich das ueberhaupt darf kann mir vielleicht einer helfen und mir diese frage beantworten ? was ist wenn die mir den fuehreschein an der grenze einziehen ? Habe die Deusche und die Griechische nationalitaet

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.11.2010, 18:15 Uhr

zu: Fs im Ausland gemacht darf ich damit in D fahren ?

Hallo.
Der griechische Führerschein darf in Deutschland nicht eingezogen werden. Jedoch hast Du damit in Deutschland keine Berechtigung, zu fahren.

§ 28 FeV:

»28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. ...

(4)Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf .... .

«


mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Kleinkrafträdern

Mit Mofas

Mit Leichtkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung