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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern finrasiel
04.01.2010, 06:53 Uhr

Australischer Führerschein-Ablauf im April

Hallo zusammen,

der australische Führerschein meiner Freundin läuft im April ab. Jetzt muß sie im März, wie es aussieht, für 2 bis 3 Monate nach Australien und würde dann wohl wieder nach Deutschland kommen. Bei Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland, würde sich die Frist des Führerscheines um 6 Monate verlängern? Also, laufen all die Fristen wieder von vorn an, wenn sie zurückkommt?

Vielen Dank & Gruß
Fin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony90
11.02.2010, 22:43 Uhr

zu: Australischer Führerschein-Ablauf im April

Seit Januar 2010 werden australische PKW- und Motorrad-Führerscheine prüfungsfrei in einen deutschen Führerschein Klasse B bzw. Klasse A umgeschrieben.
Es muss nur nachgewiesen werden, dass man die 185 Tage Wohnsitz eingehalten hat, und der Führerschein muss noch gültig sein.

Also am besten sofort umschreiben.

Oder in Australien verlängern und später umschreiben. Dann aber darauf achten, dass man das urprüngliche Erteilungsdatum und die 185 Tage nachweisen kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen