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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker-driver
01.01.2010, 23:18 Uhr

Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?

Hallo,

Ich bin auf diese überaus interessante Internetseite gestoßen und habe hinsichtlich, der hier diskutierten Themen eine Frage und hoffe geholfen zu werden, nun zu meinem Fall:

Ich bin 55 Jahre alt und bin vor lange Zeit ins Ausland ausgewandert habe auch eine Staatsangehörigkeit, des jeweiligen Landes erworben,aufgrund der Heirat mit eine Landsfrau, ohne meine Deutsche zu verlieren, dementsprechend habe ich dort auch meinen Führerschein gemacht. Das war in den 70ern.
Nun kurze zeit später anfang der 80ern kehrte ich nach Deutschland zurück ohne den Führerschein umzuschreiben, damals gings noch problemlos, bereue es auch :-), da ich nie auf ein Auto angewiesen war.

Wie sieht es denn jetzt aus kann ich diesen alten lappen noch irgendwie gebrauchen oder muss ich auf meine alten Knochen die Fahrschule aufsuchen ?

Vielen Dank im vorraus für eure konstruktive Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
02.01.2010, 01:04 Uhr

zu: Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung
.php


Sollte die meisten Fragen klären können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße

Abbiegen verboten