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Auslandsführerschein

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04.12.2009, 02:35 Uhr

Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hey ihr!
Ich habe eine Frage, die ich mithilfe ehemaliger Beiträge nicht hinreichend beantworten konnte:
Ich habe meinen Führerschein in Sri Lanka gemacht, habe dort 8 Monate am Stück gelebt (und kann das auch nachweisen), war danach zwei Monate in Indien und bin am 7. Juni wieder eingereist nach Deutschland.
Ist es richtig, dass ich nach einem halben Jahr, d.h. ab dem 7. Dezember, mit diesem Führerschein nicht mehr in der EU fahren darf?
Nun die eigentliche Frage: Wenn ich aus der EU ausreise (zB für einen halben Ta in die Schweiz gehe) und wieder einreise, ist mein Führerschein dann wieder 6 Monate gültig?
Wenn ich nach Sri Lanka gehen sollte für ein paar Wochen und dort einen Internationalen Führerschein beantrage und damit dann zurück nach Deutschland komme, wie lange ist dieser Führerschein dann wiederum in der EU gültig?
Wie kann ich verhindern, eine zusätzliche Führerscheinprüfung hier machen zu müssen, um weiter fahren zu dürfen (durch geschicktes Ein- und Ausreisen)?
Ich bin eher grundsätzlich an einer Antwort interessiert, d.h. nicht, dass ich die deutsche Führerscheinprüfung umgehen möchte.
Vielen Dank für eure versierten Antworten!

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05.12.2009, 00:48 Uhr

zu: Führerschein aus Sri Lanka läuft nun ab

Hallo.
Die Umschreibepflicht besteht, wenn Du Deinen ordentlichen Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 FeV in Deutschland hast.
Daran ändert dann keine kurzfristige Ausreise nach Sri Lanka etwas, erst recht nicht ein halber Tag in der Schweiz.

Der internationale FS ist kein eigenständiges Dokument, sondern quasi nur eine "qualifizierte Übersetzung" des nationalen Führerscheins.
Daher wird dieser in Deutschland keine eigene Gültigkeit erhalten.

Durch "geschicktes Ein- und Aureisen" lässt sich die Umschreibung nicht umgehen, da nicht die Einreise, sondern der gewöhnliche Wohnsitz maßgebend ist.
Damit die 6- Monats- Frist des § 29 Abs. 1 FeV (die übrigens in begründeten Fällen auf ein Jahr verlängert werden kann) von neuem beginnt, musst Du also wieder Deinen gewöhnlichen Wohnsitz (vürpbergehnd) nach Sri Lanka verlegen- das heißt, Dich 6 Monate dort aufhalten.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nur zum Überholen überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden