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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.05.2009, 18:18 Uhr

zu: Amerikanische Permit umschreiben: Fuehrerschein mit 17

Den "Führerschein mit 17" kann man zwar auch durch die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins bekommen, aber in deinem Fall ist das recht uninteressant. Du darfst nämlich mit deinem US-Führerschein nach deiner Rückkehr noch 6 Monate lang in Deutschland fahren. Da du Ende Juni zurückkommst und im Oktober 18 wirst, kannst du mit deinem US-Führerschein hier fahren, und zwar auch dann, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist und auch ohne Begleitperson. Rechtzeitig vor Ablauf der 6-Monats-Frist beantragst du die Umschreibung und musst dann dafür die Theorie-Prüfung ablegen.

Voraussetzung ist, dass es sich nicht um einen Lernführerschein handelt. Die amerikanische Bezeichnung "learner's permit" sagt darüber noch nichts aus. Wenn du mit diesem Führerschein alleine fahren darfst und nur eine Art "Probezeit" hast, dann ist das kein Lernführerschein im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne.

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16.05.2009, 18:33 Uhr

zu: Amerikanische Permit umschreiben: Fuehrerschein mit 17

Wenn es sich um einen Lernführerschein handelt, dann berechtigt dieser nicht zum Fahren in Deutschland und kann hier auch nicht umgeschrieben werden, weder in einen "normalen" Führerschein noch in einen "Führerschein mit 17".

Oder anders ausgedrückt: Ein ausländischer Lernführerschein ist in Deutschland wertlos.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- als Erster abbiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

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Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

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Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B

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