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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Enzomaier
22.01.2008, 16:27 Uhr

Australischer Motorradführerschein in Deutschland.

Hi.
Ich bin jetzt seit 7 monaten in sydney (also länger als 185 tage). Ich bin 17 Jahre alt und habe eine "Full riders licence" mit der ich alle Motorräder hier in Australien fahren darf. Ich werde im August 2008 18Jahre alt, werde aber bereits im Juli 2008 also einen Monat davor nach Deutschland (BaWü) zurückkehren.
Ich habe jetzt schon mitbekommen dass ich somit für 6 Monate in Deutschland alle Motoräder fahren darf. (stimmt soweit oder?)
Meine Frage jedoch.. was ist danach? kann der Führerschein überhaupt umgeschrieben werden? (habe australien komischerweise nicht in der §11-Liste gefunden..) Wenn ja, auf welche dt führerscheinklasse wird er umgeschrieben? Muss ich nochmal eine Theorie und Praktische Prüfung machen? (Anbei ich besitze einen deutsch A1 FS)
Ich bin etwas verwirrt, da mir nichtmal der ADAC wirklich weiterhelfen konnte. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen. Hab viel zum Thema USA und/oder PKW-gefunden aber nicht Motorrad und Australien :(

Danke vielmals.
Grüße aus dem warmen Sydney.
Enzo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.01.2008, 17:47 Uhr

zu: Australischer Motorradführerschein in Deutschland.

du musst eine theo. + prakt. prüfung machen, sonderfahrten sind nicht erforderlich und bekommst dann klasse a beschränkt (34ps).

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen