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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
06.01.2007, 19:19 Uhr

Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Hallo,

ich habe einen deutschen Klasse B-Führerschein und mir vor kurzem dazu einen Internationalen Führerschein besorgt, da ich für 3 Monate nach Indien gehen werden.

Meine Frage ist nun, ob ich mit dem Internationalen Führerschein dort auch Mopeds (deutsche Klasse M, hab ich ja durch B auch) fahren darf, denn im Internationalen Führerschein ist nur B angekreuzt.

Weiß also jemand, ob M auch International unter B fällt??

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann!!!

Grüße,
Katha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
06.01.2007, 23:51 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Klick mal den Link an .....

Ich glaube Du machst Dir zu viel Gedanken...

http://www.urlaub.com/guide/section__TravelInterna
l/cc__ind/section.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha
08.01.2007, 18:05 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Warum mache ich mir zu viele Gedanken??

Auf der Seite steht zu dem Thema nur, dass man zum Autofahren einen Internationalen FS braucht. Über Mopeds (Klasse M) steht da nix.

Ach ja, ich denk nicht, dass ich dort sonderlich häufig selbst am Steuer sein werde, aber in Goa oder so würde es mich schon reizen mir mal ein Moped zu mieten... Und als Westler fällt man in Indien halt mal total auf sowohl positiv als auch negativ.

Deshalb, falls jemand weiß wie das mit dem Internationalen FS und Mopeds aussieht, wäre ich für Infos dankbar!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.01.2007, 19:43 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Die Klasse M ist eine nationale FE-Klasse, die nur in Deutschland gilt. Ob du im Ausland Kleinkrafträder fahren darfst, hängt von den dortigen Regelungen ab. Wenn im Ausland diese Fahrzeuge FE-frei sind, oder mit B gefahren werden dürfen, dann darfst du es mit deinem B i.d.R. auch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
08.01.2007, 21:01 Uhr

zu: Klasse M beim Internationalen Führerschein??

Eine zeitlich begrenzte Fahrlizenz kann aber auch von den örtlichen Behörden gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und Führerscheins ausgestellt werden.

Diesen Abschnitt habe ich mal aus dem Link kopiert....

Darum brauchst Du Dir keine so großen Gedanken machen. Die Antwort bekommst Du dort.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt