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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HalloBallo
29.09.2006, 22:34 Uhr

Führerschein aus EU-Ausland (GB) nur bis 70 gültig


Hallo,
ich habe meinen Führerschein (Klasse B) in GB gemacht.
Zum einen ist dieser entgegen dem deutschen EU-Führerschein unter Punkt 4b) bis zum Jahr 2014 gültig (nur das Dokument als solches muss dann also erneuert werden....wie beim Personalausweis) zum anderen ist aber auch meine Fahrerlaubnis bis zum Jahr 2056 (dann bin ich 70) begrenzt.
In D-Land werden Führerscheine der Klasse B ja grundsätzlich unbegrenzt erteilt.
Wenn ich meinen Führerschein nun in einen deutschen umtauschen würde bzw. das spätestens im Jahr 2014 sowieso fällig sein wird, steht dann auf dem deutschen EU-FS trotzdem noch die Altersbegrenzung oder wird das dann an die Deutsche Regelung angeglichen.
Kurz gesagt: Werden Deutsche Führerscheine der Klasse B überhaupt mit einer Altergrenze erteilt?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
29.09.2006, 22:48 Uhr

zu: Führerschein aus EU-Ausland (GB) nur bis 70 gültig

Ganz klares -NEIN-

Gruß

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch abgefahrene Reifen

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren