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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern glaniap
05.07.2006, 23:37 Uhr

Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Hallo zusammen

Ich möchte gerne meinen Motorradführerschein nachmachen, da mir das Geld vor knapp 10 Jahren beim Autoführerschein nicht für den Motorradfüherschein gereicht hat. Eigentlich reicht es jetzt auch nicht!

Ich wollte aber mal wissen wie es mit der Gültigkeit einer in Polen erworbenen FE fürs Motorrad aussieht, wenn ich dort die FE innerhalb von knapp 14 Tagen machen möchte. In Polen soll ja die FE viel billiger sein als hier.

Muss man sich eigentlich in Polen dann auch anmelden? Was braucht man dazu?

Danke schonmal für die Infos und Grüßle derweil...

Ratschläge per Email wären auch ok ....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.07.2006, 23:40 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Du mußt Deinen Lebensmittelpunkt in Polen haben und Dich mind. 185 Tage dort aufhalten. Dann ist das an sich möglich. Vermittler, die anderes anbieten, sind höchst unseriös. Ein unter illegalen Umständen (vorgetäuschte Anmeldung) ist selbstverständlich ungültig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern glaniap
05.07.2006, 23:44 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Was kostet eigentlich der Erwerb im Schnitt für eine Motorrad-FE?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.07.2006, 00:02 Uhr

zu: Gültigkeit der polnischen FE fürs Motorrad

Das wird Dir hier keiner sagen könne. Eine Frage bei polnischen Fahrschulen gibt Läuterung ;-)
Ich habe aber gehört, dass die gar nicht mal mehr sooo viel billiger sein sollen, egrade, wenn man noch Geld an irgendwelche unseriösen Vermittler abdrücken muß.
Also es ist jetzt nicht so, daß man da umgerechnet die Hälfte spart oder so, aber ein bisschen günstiger werden die schon sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen