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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anhänger-Freek
04.02.2006, 01:40 Uhr

Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Hallo, ich habe einen Anhänger
(der ursprünglich eine zul. Gesamtmasse von 2000kg hat)
auf eine zulässige Gesamtmasse von 1150kg abgelastet.

Der Anhänger ist technisch nicht verändert wurden, es wurde nur das Gewicht vom TüV geändert.

In der Zulassungsbescheinigung des Anhängers steht jetzt - unter Punkt F.2 -, zul. Gessamtmassse im Zulassungsmitgliedsstaat 1150kg .

Und unter Punkt F.1 steht technische zulässige Gesamtmasse 2000kg.

Jetzt die große Frage: Ich habe einen PKW Leermasse 1200kg, zGM 2000kg,
darf ich den Anhänger auch im Ausland mit der Führerschein Klasse B fahren?

Oder bedeutet das im Zulassungsmitgliedsstaat darf er bis 1150kg beladen werden, und außerhalb bis 2000kg?

Was gehört zum Zulassungsmitgliedstaat?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heijo
25.06.2006, 10:20 Uhr

zu: Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Kannst Du auch im Ausland mit fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

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Zum Überholen

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler