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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Xeroin
24.07.2011, 17:17 Uhr

nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen

Hallo,
ich habe mich durch dieses Thema etwas durchgelesen. Was ich bis jetzt an Eindruck gewonnen habe, ist folgendes:
- man kann bei Besitz eines Automatikführerscheins einen "normalen" Führerschein machen
- man muss einen Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde?) stellen
- die zuständige Behörde wird den Antrag auf jeden Fall bewilligen (?)
- man muss keine extra Theorie-, Fahr-, Sonderfahrtstunden machen
- man muss lediglich die Fahrprüfung neu absolvieren
- man zahlt nur den Preis der Prüfung (ca. 85€ (?)) an den TÜV und den Preis der "Vorstellung zur praktischen Prüfung" an die Fahrschule

Ist mein Eindruck richtig, oder habe ich die falschen Infos augeschnappt?
Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet?

Lieben Dank,
Xeroin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern conti69
25.07.2011, 00:30 Uhr

zu: nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen

hallo xerion man kann wenn man den fühererschein auf automatik gemacht die handschaltung nachholen.Du mußt in die fahrschule dann wird der antrag gestellt und du brauchst fahrstunden wieviele liegt an dir selber und dann wird die Prüfung beim tüv gemacht.Du mußt auf jedenfall eine Prüfung ablegen.Ich hatte den Fühererschein auf Automatik und habe ihn später auf Handschaltung nachgemacht und ich müßte nochmal in die fahrschule und habe die prüfung auf handschaltung ohne Probleme bestanden.Liebe grüße conti69

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
25.07.2011, 07:36 Uhr

zu: nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen

»- die zuständige Behörde wird den Antrag auf jeden Fall bewilligen (?)«

Wenn keine Faktoren (zB körperliche Mängel) dagegen sprechen, schon.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge