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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airforceone
19.08.2008, 11:14 Uhr

Zwei Jahresfrist. Änderung im Gesetzestex Juli 2008

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach
vorangegangener Entziehung oder nach
vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften
für die Ersterteilung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine
Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen,
daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17
Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist
nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der
vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des
Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme
nach § 94 der Strafprozeßordnung oder dem
Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung nach §
11 Abs. 3 Nr.9.

Heisst, sofern keine geistige oder körperlichen Einschränkungen vorliegen oder der Fahrerlaubnisbehörde bekannt sind, muss eine erneute theoretische und praktische Prüfung nicht nochmals angeordnet oder durchgeführt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.08.2008, 12:20 Uhr

zu: Zwei Jahresfrist. Änderung im Gesetzestex Juli 2008

gültig aber erst ab 28.11.08

mfg

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19.08.2008, 13:15 Uhr

zu: Zwei Jahresfrist. Änderung im Gesetzestex Juli 2008

Innerhalb der Zweijahresfrist musste schon bisher keine Prüfung angeordnet werden.

Aber sie konnte und kann auch weiterhin angeordnet werden. Das liegt nach wie vor im Ermessen der Behörde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2008, 14:24 Uhr

zu: Zwei Jahresfrist. Änderung im Gesetzestex Juli 2008

Inkrafttreten am 29.10.2008.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren