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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern halbini
01.08.2008, 00:09 Uhr

versicherung b17

Hi, n freund hat gesagt, dass man mit dem führerschein nicht auf das auto das man fährt versichert sein muss sondern lediglich der begleiter. ich kann das nich ganz glauben.

stimmts oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.08.2008, 01:31 Uhr

zu: versicherung b17

Es ist immer das Auto versichert.

Wer - im Falle eines Unfalls - der Fahrer war, ist von untergeordneter Bedeutung.

Allerdings kann in einem Versicherungsvertrag vereinbart worden sein, dass der Fahrer ein gewisses Mindestalter haben muss. Wenn nach einem Unfall deutlich wird, dass gegen diese Vereinbarung verstossen wurde, hat die Versicherung das Recht, ihrerseits den Versicherungsnehmer auf Schadensersatz zu verklagen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung