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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tigerentchen.2007
28.10.2007, 19:03 Uhr

Wurde mir ein falscher Führerschein ausgestellt?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Zuerst die Fakten:
Ich habe im Juni 1998 mit meinem Führerschein angefangen und im November 1998 die theoretische Prüfung abgelegt; die praktische Prüfung habe ich am 21.09.1999 bestanden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob mir der Führerschein falsch ausgestellt worden ist! In meinem Führerschein stehen lediglich die Klassen B, M und L! Mein Fahrlehrer sagte damals, daß das ausschlaggebende Datum für die Ausstellung der Klassen das Datum der Theorieprüfung ist ... ich habe mich aber nicht weiter darum gekümmert, da ich eh nie was größeres als einen PKW fahren wollte! ;-)

Die Frage kam jetzt auf, weil ich ein Fahrzeug mit 4,5t ZGG fahren möchte/muss; nach meinem Führerschein darf ich das ja nicht, oder?! Was kann bzw. muss ich tun? Stimmt das denn daß ich eigentlich einen alten Führerschein habe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Liebe Grüße
MAREN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.10.2007, 19:12 Uhr

zu: Wurde mir ein falscher Führerschein ausgestellt?

Wenn du deinen Führerscheinantrag im Jahr 1998 abgegeben hattest und auch noch 1998 18 Jahre wurdest, dann hättest du noch die Klassen nach altem Umfang (also C1 bis 7,5 t) bekommen, wenn man dir die Fahrerlaubnis bis zum 30.06.1999 erteilt hätte. "Erteilt" ist die Fahrerlaubnis aber nur mit dem Bestehen der praktischen Prüfung und dem Aushändigen des Führerscheins, eine bestandene Theorieprüfung reicht nicht aus.

Insofern sind die Eintragungen in deinem Führerschein korrekt und du darfst dieses Kfz. mit 4,5 t zul. Gesamtmasse nicht fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

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