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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ..XX..
22.09.2007, 20:40 Uhr

.........

Hallo, Leute ich hätte da ne Frage ich bin 14 und will meinen Mofa/Roller führerschein machen kann ich denn schon mit 14 anfangen?
-Und wenn ja wann krieg ichs dann?
Bitte antworten danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
23.09.2007, 10:50 Uhr

zu: .........

Mofaführerschein kannst du mit 14 1/2 anfangen soweit ich weiss und bekommst den führerschein dann zu deinem 15. Geburtstag.
Oder aber du wartest bis du 15 1/2 bist, dann kannst du entweder die Klasse M machen oder doch sogar schon Klasse A1.
Wenn du geduldig noch 1 Jahr warten kannst und das nötige Kleingeld für den Führerschein hast, dann würde ich dir die Klasse A1 empfehlen. Damit darfst du auch gleichzeitig Mofa und Roller fahren und noch schneller sogar. Bis 125cc.
Außerdem beginnt bei A1 im Gegensatz beim Roller der Klasse M schon die Probezeit. D.h. mit 18 bist du dann so gesehn schon draußen.
Außerdem wenn du überlegst den Motorradführerschein irgendwann einmal zu machen, wird dir das mit der Klasse A1 leichter fallen als mit der Klasse M.
Aber das ist alles schön und gut. Wenn das nötige Kleingeld fehlt kann man dann eh nichts machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 22:54 Uhr

zu: .........

@peg
post ist da

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken