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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
20.12.2006, 14:30 Uhr

Die Zeit wurde angerechnet

Hallo,

keine Sorge, die Zeit wurde angerechnet. Das ist das übliche bürokratische Prozedere. Insgesamt darfst du 10 Monate nicht fahren, was bei diesem Alkohlwert auch üblich ist. 5 Monate sind rum, deshalb darf dir erst frühestens nach 5 weiteren der Führerschein wieder ausgehändigt werden.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
22.12.2006, 13:34 Uhr

zu: Fragen zum Führerschein (entzug etc)

Wen Du deinen Lappen am 09.11.04 gemacht hast und dir das am 30.06.06 pasirt ist wars Du noch in der Probezeit. Und das komt dann auch noch dazu.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 3

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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

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