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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
12.09.2006, 17:03 Uhr

BE bestanden :-)

Hallo,

nachdem ich nun schon etwas über ein Jahr Klasse B habe, hab ich nun auch noch BE gemacht und heute mittag bestanden :-)

War ganz locker, der Prüfer hat sich aber nicht groß dafür interessiert wie ich den Hänger nun genau an/abhänge, wobei wir da jeden Schritt explizit geübt haben ;-)

Einzig und allein sehr happig finde ich den Preis von 650€ nur dafür dass man einen Anhänger ziehen darf. Das ganz bei zwei Doppelstunden in der Stadt inkl. an/abhängen.

Wofür denn bitte 3x Überland mit Hänger??

Driv0r

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
12.09.2006, 17:36 Uhr

zu: BE bestanden :-)

"Einzig und allein sehr happig finde ich den Preis von 650 EURO nur dafür dass man einen Anhänger ziehen darf. "
Wem die 750kg bzw. eine zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht reicht...
Ich mein 750kg sind schonmal ein Motorradhänger oder ein kleines Motorboot. Mein Golf darf sowieso nur 1000kg ziehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
12.09.2006, 19:16 Uhr

zu: BE bestanden :-)

"Wem die 750kg bzw. eine zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht reicht..."

Naja, eigentlich ist es eine Unverschämtheit, daß man BE nun auch noch extra machen muß. Wenn ich mir überlege, was in der alten Klasse 3 alles drin war...

Gut, für Fahrschulen ist das neue Fahrerlaubnisrecht natürlich ein Traum!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
13.09.2006, 09:25 Uhr

zu: BE bestanden :-)

Und gut so ist es auch, wenn man immer mal wieder sieht wie leute die alt 3 haben mit nem Hänger oder ner 125er fahren...
Seid mir nicht böse, aber sowas sollte man lieber gelernt haben und nicht einfach nur "geschenkt bekommen haben"

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus