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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jackass_17
26.05.2006, 20:03 Uhr

Frage zu BF 17 in NDS

Hallöchen,
ich hätte da mal eine Frage zur neuen Regelung in NDS.

Bisher war es ja folgendermaßen:
"Auch mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss solange mit einer Begleitperson gefahren werden, bis die Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein umgetauscht wurde."

Seit März 2006 gibt es aber eine neue Regelung, die folgendes besagt: die "Auflage der Begleitung entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch"

Ich habe meinen Schein im Dezember 2005 gemscht und habe dieses Jahr im Juli an einem Sonntag Geburtstag (werde also 18).

Darf ich jetzt an diesem besagten Sonntag auch ohne Kartenfühereschein, also mit meiner Prüfbescheinigung fahren (da die Führerscheinstelle am Sonntag bekanntermaßen geschlossen bleibt), oder muss ich bis Montag warten, um legal alleine - sprich ohne Begleitperson - fahren zu fürfen??



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 20:12 Uhr

zu: Frage zu BF 17 in NDS

Wenn du noch eine "alte" Prüfbescheinigung hast, gilt, so denke ich, für dich auch das alte Recht. Es sollte jedoch möglich sein, dass du dir bei der Führerscheinstelle die neue Ausführung ausstellen lässt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

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