Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden