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Führerschein (D)


 
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25.08.2005, 20:05 Uhr

zu: Anwalt und Versicherung

Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Deines Unfallgegners. Ob ganz oder zum Teil, hängt davon ab, ob sie ihm eine Mitschuld anhängen können bzw. wollen. Zahlt die Versicherung nur zum Teil, muss sich Dein Unfallgegner mit Deiner Versicherung streiten. Du selbst musst jedenfalls nicht aus eigener Tasche dafür aufkommen. Das wäre nur möglich, wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen könnte. Also, wenn Du mit voller Absicht in ein anderes Auto reinknallst, etwa. Dann würde die Versicherung zwar auch zahlen (der Geschädigte hat schließlich einen Anspruch auf Schadenersatz), die Versicherung würde sich das Geld dann aber von Dir wieder holen. Doch wie gesagt: Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-003 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit Fahrbahnvereisung rechnen?

Auf Strecken, die durch Wald führen

Auf stark befahrenen Strecken

Auf Brücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild