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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:41 Uhr

MPU immer noch machen ?

Moin, Ich hatte vor Jahren mal meine Fleppen gemacht (Auto/ Motorad),
So aber durch damaliegen Jugendlichen leichtsinn ( Alkohol 2,39 Promille) diesen abgebenmüssen .
Dieses liegt aber schon 11-12 Jahre zurück und wie ich gehört haben von einen Nachtbar meiner Verwanten, hatte dieser auch damals seine abgeben müssen wegen Suff und dieser hat nach 10 Jahren jetz seinen Führerschein gemacht ohne MPU. Laut seiner aussage soll das mit dem MPU nach 10 Jahren verfallen .

Nun meine Frage ob dieses stimmt ????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:58 Uhr

zu: MPU immer noch machen ?

So hab gerade mal Führerscheinstelle angerufen und die sagten das , das mit der MPU erst nach 15 Jahren verfällt    und das mit dem Führerschein im Ausland machen und in DE wieder überscheiben soll auch nicht so richtig funtzen !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern timmi
20.06.2005, 14:42 Uhr

MPU oder nicht

Wenn Du glaubst, Du hättest ein Problem mit der MPU, dann solltest Du die Finger von dieser Übung nehmen. Das ist nämlich sehr teuer. Die MPU wird vergoldet.

Timmi

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil der Bremsweg länger wird

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist