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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
14.04.2005, 19:41 Uhr

zu: Klasse L mit14

also ich glaube das das geht.. hat nen ehem. freund von mir auch gemacht. aber warte mal noch auf fundiertere antowrten.. oder frag mal im landratsamt nach!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.04.2005, 20:46 Uhr

zu: Klasse L mit14

Das Mindestalter ist 16. In Ausnahmefällen (z.B. Mitarbeit im Landwirtschaftsbetrieb der Eltern nötig) ist es möglich ihn schon mit 15 zu machen.
Mit 14 Jahren wirst du eine Ausnahmegenehmigung wohl eher nicht bekommen.
Ansprechpartner ist hierzu die Führerscheinstelle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
20.04.2005, 15:55 Uhr

zu: Klasse L mit14

Hallo

Ich konnte damals mit 14 auch meinen L Schein machen. Die mit uns verwandten Nachbarn waren allerdings dringend auf Hilfe angewiesen (2 Frauen mit sehr viel Grund). Ich musste einen Antrag an das Landratsamt schicken und eine Begründung liefern, warum ich eine vorgezogene Fahrerlaubnis brauche. Dannach musste ich beim TÜV einen Test machen, ob ich schon reif genug zum Fahren bin (hat damals vor 3 3/4 Jahren so an die 150€ gekostet).

Dann ging alles ganz normal => Fahrschule Schein usw.

Duff

PS:
Nur zu blöd das ich dachte, dass man mit dem L Schein auch Traktoren mit 40km/h fahren darf....bin somit die ganze Zeit eigentlich doch schwarz gefahren, ohne es zu wissen. Zum Glück wurde ich nie aufgehalten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten