
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Führerschein (D)
 XL420
07.02.2005, 20:35 Uhr
Anhängelast bei Führerschein B
Hallo zusammen,
ich lese immer, das die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des PKWs nicht überschreiten darf.
Was heißt das genau?
Ein Beispiel:
Mein PKW wiegt leer 1500kg. Darf ich einen Anhänger mit 2000kg Gesamtgewicht anhängen, wenn ich ihn nur bis 1500kg auslade?
Gruß
xl420
 DaRealAd
07.02.2005, 21:03 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Nein, beim Führerschein zählt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, das steht im Schein. Also dürfte ein Anhänger bei dir maximal 1500 kg zGG eingetragen haben. Zusätzlich darf aber die Summe aus zGG Anhänger und zGG Fahrzeug die 3,5 Tonnen nicht überschreiten. (Eine Ausnahme: 750 kg Hänger darfst du immer fahren)
Das tatsächliche Gewicht ist nur bezüglich der Anhängelast relevant, wenn dein Fahrzeug also im Schein eine maximale Anhängelast (gebremst) von 1500 kg eingetragen hat, darf der Anhänger auch ein höheres zGG haben, solange er nicht zu voll geladen ist.
 XL420
07.02.2005, 22:16 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Hallo DaRealAd,
es geht mir nur ums Prinzip, daher habe ich die Zahlen einfach so angenommen um das besser zu erklären.
Ich gehe schon davon aus, das der PKW 2000kg anhängen darf, ich ihn dann aber mit Führerschein B nicht mehr ziehen darf. Das ich insgesamt nicht über 3,5Tonnen kommen darf ist klar, was in diesem Beispiel natürlich eng wird.
Also nochmal etwas anders gefragt:
Dürfte ich den Anhänger unbeladen hinter den PKW hängen? Wenn ich dich richtig verstehe, nein.
 DaRealAd
08.02.2005, 00:44 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Genau, mit Klasse B darfst du einen solchen Zug dann (leider) nicht fahren.
 XL420
08.02.2005, 15:01 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Erstmal danke für die Antwort.
Ich finde die Regel so unlogisch, kann aber auch nicht das Gegenteil beweisen. Vielleicht hat ja noch jemand andere Meinungen wie das Gesetz zu verstehen ist.
Gott sei dank, habe ich noch den alten Dreier und zusätzlich Klasse zwei. Ich bin also immer auf der sicheren Seite. Mich hat dieses Thema nur mal interessiert, weil ich es undurchsichtig finde.
 Georg_g
08.02.2005, 17:35 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Wie das Gesetz zu verstehen ist, ist eigentlich ganz eindeutig und unmissverständlich. Der Wortlaut der FeV bezieht sich bei den Anhängern der Klasse B nun mal nicht auf die tatsächliche Masse eines Anhängers, sondern auf dessen zulässige Gesamtmasse. Ist diese höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs, dann darf der Anhänger mit Klasse B nicht mitgeführt werden, selbst wenn er leer ist.
Über den Sinn dieser Regelung kann ich nur Vermutungen anstellen. Jemand, der Klasse BE gemacht hat, der hat ja auch das praktische Fahren mit einem Anhänger gelernt. Wer aber nur Klasse B hat, der kennt die Vorschriften in der Regel nur aus einer einzigen Lektion des Theorieunterrichts, was man ja häufig recht schnell wieder vergissst.
Nun kommt ein Klasse-B-Inhaber, der beim Beladen seines Anhängers alles falsch macht, was man aus fahrphysikalischer Sicht falsch machen kann. Er lädt den Anhänger mit schweren Dingen randvoll (= zulässige Gesamtmasse), lässt aber das Zugfahrzeug unbeladen (= Leermasse). Selbst in diesem ungünstigen Fall dürfte dann der Anhänger nicht schwerer werden als das Zugfahrzeug, sondern allenfalls gleich schwer.
 XL420
08.02.2005, 19:00 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Wenn ich mich zu dem Thema so im Netz umschaue, fällt immer wieder das Wort Wohnwagen. Das Gesetz ist so wie es ist wohl in erster Linie so damit man auf jeden Fall einen Wohnwagen ziehen kann, aber keine schweren Anhänger. Wer Autos oder schwerere Lasten transportieren möchte braucht dann halt die Klasse BE.
Ich brauchte eine klare Antwort, weil ich eine eigene Homepage erstelle in der ich das Thema aufgegriffen habe. Dabei ist mir erst aufgefallen, das man genau hinschauen muß um zu verstehen worum es bei der Klasse B genau geht. Und man will ja nichts falsches schreiben.
www.vwTyp17.de
 Georg_g
09.02.2005, 18:11 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Ich habe mir deine Seite mal angesehen und finde sie nicht schlecht. Auch zum Thema Anhängerbetrieb scheint inhaltlich alles richtig zu sein. Etwas verwundert war ich aber über den Tipp mit der Sprudelflasche zum Nachprüfen der Stützlast. Zum einen sollte ja beim Messen der Stützlast die Höhe der Kupplung etwa in Höhe des Kugelkopfes sein, damit sich keine Fehlmessung ergibt. Eine Sprudelflasche dürfte aber etwas niedriger sein als der Kugelkopf. Wie groß die dadurch erreichte Abweichung ist, kann ich nicht sagen, das müsste man mal ausprobieren. Zum anderen (und das erscheint mir wichtiger) hätte ich Bedenken, dass die Flasche unter Belastung kaputtgeht und mir dabei Scherben ins Gesicht fliegen. Bei den meisten Pkw beträgt die max. Stützlast 75 kg, bei einigen Fahrzeugen aber auch 100 kg. Auch wenn die Flasche bei senkrechter Belastung das aushält, hätte ich da mit einem stabilen Holz statt einer Glasflasche ein besseres Gefühl.
 XL420
09.02.2005, 20:04 Uhr
zu: Anhängelast bei Führerschein B
Hallo Georg_g,
danke für dein Lob. Das mit der Glasflasche funktioniert, aber ich sollte vielleicht doch besser auf den Holzklotz verweisen. Sicher ist sicher.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-112 / 3 Fehlerpunkte
Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
Vorausschauend fahren, um häufiges Beschleunigen und Bremsen zu vermeiden
So beschleunigen, dass rasch der höchstmögliche Gang erreicht wird
Alle Gänge voll ausfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

An der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie anhalten
Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zu Auffahrunfällen führen?
Zu dichtes Auffahren
Unaufmerksamkeit
Unerwartet starkes Bremsen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|