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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.06.2004, 18:41 Uhr

Überholen über Beschleunigungsstreifen

Ich hab mal ne Frage. Bei uns in der Nähe gibt es eine Landstrasse (ein Fahrstreifen pro Richtung, keine bauliche Trennung), die kreuzungsfrei ausgebeut ist (also Auf- u. Abfahrt durch Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen). An einer Auffahrt ist der Beschleunigungsstreifen recht lang, ich schätze 500- 700 Meter, da gleich hinter der Auffahrt ein Berg beginnt. Er wurde so lang gebaut, weil LKWs erst hinter dieser Steigung beschleunigen können. Der Streifen ist KEINE rechte Fahrspur, er ist durch die (für B.- Streifen typische) etwas dickere weiße Linie von der Fahrspur getrennt. Jetzt habe ich schon öfters beobachtet, dass Fahrzeuge auf diesen B.- Streifen setzten und ein Fahrzeug auf der Hauptfahrspur rechts überholten. Mir wurde erzählt, das sei ok, da ja auf einer als solchen markierten Beschleunigungsspur rechts vorbeigefahren werden darf. Aber: Darf man überhaupt von der Fahrspur auf diesen Beschleunigungsstreifen wechseln? Wo ist ein Paragraph, der das verbietet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
30.06.2004, 20:30 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Hallo,

meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt.

1.: Man gefährdet andere, die auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Straße wollen. Die könnten ja bei hohem Verkehrsaufkommen schneller sein als der durchgehende Verkehr.
2.: Es wäre eindeutiges Rechtsüberholen.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern papercut
01.07.2004, 13:23 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Wenn du auf die Autobahn auffährst dann geht darfst du dschon überholen. Aber wenn du scho drauf bist, auf den Streifen fahren und andere überholen ist verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris86
01.07.2004, 14:08 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Genau, wenn du auf die Straße auffährst, darfst du auf dem Beschleunigungsstreifen rechts vorbeifahren, da es sich, wie schon gesagt, um ein Vorbeifahren, nicht um ein Überholen handelt.
Wenn du aber auf der Hauptfahrbahn fahrst, darfst du nicht auf den Beschleunigungsstreifen wechseln.
Aber mal ehrlich, wenn der Streifen so lang is' und wenn man niemanden gefährdet oder behintert.. wieso nicht?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
01.07.2004, 14:17 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

dramatisch finde ich so ein Manöver auch nicht, besser als auf Teufel komm raus im Gegenverkehr zu überholen.
Ich habe am Freitag auch (ausversehen) auf ner Abfahrt überholt. Bin mit 180 auf die Verzögerungspur gekachelt, habe mich rechts an nem LKW vorbeigebremst und festgestellt, dass ich noch ein Abfahrt weiterfahren kann und bin vor dem LKW wieder auf die Bahn.
WIe wäre das bestraft worden?

Gruß,
AngryAngel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.07.2004, 15:00 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

hm.. also so ganz zufireden mit den Antworten bin ich noch nicht.... Gibt es denn einen Gesetzestext, der es ausdrücklich untersagt, auf den Beschleunigungsstreifen zu wechseln?
Wenn man auf dem Beschleunigungsstreifen ist, darf man ja schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrspur. Es handelt sich also nicht um ein ordnungswidirges Rechts- Überholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris86
01.07.2004, 15:31 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Natürlich, das (vorbei)fahren am Beschleunigungsstreifen ist KEIN Überholen. Sobald du aber von der Hauptspur auf den Beschleunigungsstreifen wechselst, um zu überholen, ist's - meiner Auffassung nach - doch ein Überholen, und damit rechtswiedrig.
Wechseln dürftest du vielleicht sogar, obwohl ich's nicht glaube.
Tut mir leid, bin mit den Gesetzen ansich nicht so vertraut.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
01.07.2004, 19:26 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Wie schon gesagt, zählen Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen nicht zur eigentlichen Autobahn-Fahrbahn. Deswegen wäre es kein Rechtsüberholen, allenfalls ein Rechtsvorbeifahren.

Das, was AngryAngel gemacht hat, ist ausdrücklich verboten, allerdings konnte ich dazu keinerlei Sanktionsmöglichkeiten finden. Es wäre also nicht ahnbar.

Das Wechseln auf den Beschleunigungsstreifen ist nicht ausdrücklich verboten und ein folgendes Rechts vorbeifahren ebenfalls nicht. Aber da bin ich mir auch nicht sicher, ob es da nicht irgendein Paragraphenhintertürchen gibt, dass das nicht doch verbietet.

Interessante Frage *grübel*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2004, 18:14 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

sollte ich etwas eine juristische Grauzone erwischt haben, worauf man SOGAR hier keine Antwort weiß?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Notorisch
01.09.2004, 13:52 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Wenn man dabei erwischt wird wird´s sicher teuer.
1. Dürfte zumindest ein Teil des Streifens mit einer durchgezogenen Linie getrennt sein...
und ein Mißachten käme auf 75€ und 4 Poits.
2. Ist der Beschleunigungsstreifen kein Teil der Fahrbahn sondern eher einem Seitenstreifen gleizusetzen und nach §2 StVO gäbe das 50€ und 2 Points.
Also Dampf raus und eben langsam hinterher.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
01.09.2004, 14:33 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

@AngryAngel: Würde dir prinzipiell zustimmen. Habe hier in Hannover auf der A2 allerdings nen Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, der gleichzeitig Autos von ner andern AB (352) auf die Bahn schaufelt und 1,5km lang ist. Da ich öfters von der 352 komme, und von der A2 gleich wieder runtefahren müsste, wechsele ich dort nie auf die A2, sondern bleibe auf dem Streifen (So mit Tempo 150 lt. Tacho), und fahre dann auch auf dem Streifen gleich wieder ab. Rechtlich völlig i.O. (auch das überholen dabei)

Was mir dabei allerdings wirklich häufig passiert, ist, dass Autos, die über die A2 kommen, und ebenfalls abfahren wollen auf den Verzögerungsstreifen wechseln ohne dabei den rückwärtigen Verkehr zu beachten (offenbar wissen die wenigsten, dass man auf dem Streifen durchaus schneller fahren darf als auf der eigentlichen Bahn). Weshalb ich dort inzwischen immer schon nen Finger über der Hupe schweben habe, und vollbremsbereit bin :-)

Hängt also wie immer vom EInzelfall ab.

mfg
jimmy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
01.09.2004, 18:41 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Das Rechtsüberholen auf Beschleunigungsstreifen wird aber in § 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO legitimiert. Gilt daher auf allen Strassen, nicht nur auf Autobahnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
01.09.2004, 19:04 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

@ BL@CKM@N:

»Hin oder her... Wenn dich kein Bulle dabei sieht und man nicht grade so blöde ist und nen Crash verursacht, gibt das auch keine Probs mit dem Gesetz. «

Was für eine schlaue Aussage! So philosophisch.
Aber gilt diese Aussage nicht für das ganze Leben?
- Wenn ich beispielsweise ohne Fahrschein Bus fahre und nicht erwischt werde,
- wenn ich jemanden totschlage und keiner sieht es,
- wenn...

Die Frage von durbanZA lautete aber nicht "Was passiert, wenn ich es tue" und schon gar nicht "Was passiert, wenn ich es tue und keiner stört sich daran", sondern "Darf man überhaupt von der Fahrspur auf diesen Beschleunigungsstreifen wechseln? Wo ist ein Paragraph, der das verbietet?"

Sorry, aber ich hasse es, wenn hier jemand z.B. nach rechtlichen Grundlagen fragt und sofort die "mach doch einfach und lass dich nicht erwischen"-Fraktion aus den Löchern kommt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
01.09.2004, 19:24 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

Du hast es doch selbst zitiert:
»Â§ 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO:
sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen«


Autobahnen sind auch Ausserorts (ausser in Berlin), da darf auch auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholt werden. Hier steht auch noch einiges dazu: http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
01.09.2004, 19:59 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

»Es geht um das ÜBERHOLEN auf dem markierten Beschleunigungsstreifen einer Zufahrt auf einer Landstraße.Der Überholer befindet sich NICHT auf dem Beschleunigungstreifen, sondern auf der Fahrbahn und überholt dann rechts, was VERBOTEN ist!!!!!!!!!!!!!!!«

Bitte richtig lesen! Mein Einwand bezog sich NICHT auf die Ursprungsfrage vom 30.06.2004 sondern auf diese Aussage:
»Da es sich um eine Landstraße und keine Autobahn handelt, kommt die Beschleunigungsregel aus § 18 Autobahn und Kraftfahrstraße NICHT in Betracht!«

Diese "Beschleunigungsregel", die du meinst, steht 1. nicht in §18 sondern eben in §42 und 2. gilt sie für Autobahnen und Landstrassen gleichermassen. Nicht mehr und nicht weniger wollte und hatte ich ausgesagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.09.2004, 15:05 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

steffi hat genau das gesagt, was ich denke und was mich hier auch immer wieder aufregt.

wo steht denn wohl, daß es verboten ist, von der Hauptfahrspur nach rechts auf den Beschleunigungsstreifen zu wechseln? (Bitte kein "das ist ja mordsgefährlich", sondern Fakten!)
Wenn ich dann erst mal auf der B- Spur bin, kann ich ja rechts an Fahrzeugen auf der Hauptfahrspur vorbeifahren. Noch mal zur Verdeutlichung: Der sehr lange B- Streifen, den ich meine, ist nicht durch eine durchgezogene Linie markiert, sondern durchgehend (von Anfang bis Ende)= durch eine dicke, gestricheltwe Line.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil603
04.09.2004, 17:19 Uhr

zu: Überholen über Beschleunigungsstreifen

hmmm... ich zitiere jetzt einfach mal von http://www.fahrtipps.de/frage/beschleunigungsspur-
ueberholen.php
:

"Für die Wortklauber sei gesagt, dass es auch verboten ist, von der Autobahn nach rechts auf die Beschleunigungsspur zu wechseln, um dort den Vordermann zu überholen. So fantasievoll bei der Auslegung des Verordnungstextes sind Verkehrsrichter nämlich nicht."

Und obwohl da "Autobahn" steht, bin ich mal ziemlich davon überzeugt, dass das gleiche Prinzip auch für Landstraßen gilt...

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
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Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

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Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

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