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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ina26
20.12.2009, 15:11 Uhr

ziehen von Anhägern

wenn mein Zugfhz, 1500kg gebremst ziehen darf und ich einen Anhänger mit zG 2000kg habe darf ich ihn ziehen? Fs-Kl ist klar.
darf ich ihn ziehen und nur bis 1500kg laden wenn sein leergewicht 800kg ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.12.2009, 15:22 Uhr

zu: ziehen von Anhägern

Ja, das darfst du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriscovery
27.01.2010, 14:03 Uhr

das ganze etwas genauer

Hallo,

machen wir die Antwort mal etwas genauer, da sie nicht 100% eindeutig ist und man sowas ja auch per Suche finden und nutzen können soll:

Grundsätzlich darfst du den Anhänger ziehen,

ABER

halt nur mit 1500kg Gesamtgewicht. (max Anhängelast deines Wagens)
Wenn der Anhänger also 800kg leer wiegt kannst du nochmal 700kg zuladen.

Zusätzlich darf ein etwaig im Fzg-Schein eingetragenes Zug-Gesamtgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug Gesantgewicht Anhänger) nicht überschritten werden.

Dass Du für die Kombi min FS-Klasse BE brauchst weißt du ja wahrscheinlich.

MfG,
Chris

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

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Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

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Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen

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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

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Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung