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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaham
05.03.2009, 12:27 Uhr

Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

Hallo!
Ich habe mich Mitte April 2008 an einer Fahrschule angemeldet. Allerdings war ich seitdem, wegen fehlender Zeit, noch nicht ein einziges Mal zur Theorie oder Praxis anwesend! Ich habe mich damals nur angemeldet, weiter nichts!
Ich muss noch den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen machen, Sehtest habe ich schon, aber beides wurde von mir noch nicht bei der Fahrschule abgegeben!
Läuft mein Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule diesen April ab und ich muss mich nochmal anmelden (plus die Anmeldegebühr wieder zahlen)?
Als ich mal dort anrief, meinte man zu mir, dass das nichts ausmacht und ich ja eh erst die fehlenden Bescheinigungen und Passbilder nachreichen muss, bis es gewertet wird.
Wie sieht es denn jetzt genau aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2009, 13:46 Uhr

zu: Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

dein vertrag ist ein jahr gültig. alles weitere liegt im ermessen deines fl.


mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können