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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:48 Uhr

Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Hallo, ihr!

besitze seit fast einem Jahr den A1 Führerschein und möchte demnächst meinen B beginnen. Ich wollte mich jetzt mal informieren, wie es denn aussieht und was ich nun für Vor- bzw. Nachteile hab, wenn ich jetzt die Erweiterung durchführe. Vorallem interessiert mich, ob es mich im Verhältnis zu jemandem, der nicht als Erweiterung sondern als Erstwerwerb den Führerschein macht, weniger kostet.
Gruß
Blodkult

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 15:54 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Du musst nur 6 statt 12 Grundunterrichte in der Theorie besuchen. Ob bzw. in welchem Umfang sich dadurch die Grundgebühr ermäßigt, musst du deinen Fahrlehrer fragen. Das ist frei verhandelbar.

Bei der praktischen Ausbildung ändert sich durch den Vorbesitz von A1 nichts.

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03.02.2009, 15:57 Uhr

-

Und bei der Prüfung, ändert sich da ws?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 16:03 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Bei der Theorieprüfung bekommst du nur 20 statt 30 Fragen, darfst dafür aber auch nur 6 statt 10 Fehlerpunkte haben.

Preislich ändert sich nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern