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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herbert123
27.09.2008, 10:21 Uhr

Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo,
mein Jünster hat seinen Führerschein mit gemacht. Auf der Prüfbescheinigung steht folgender Satz: ...ist berechtigt, die Kraftfahrzeuge der Klassen L, B, M, T/S zu führen.
Was bedeutet nun Klasse T/S? Darf mein Sohn auch Klasse T fahren?
Hat sich die Behöre verschrieben?

Mfg
herbert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.09.2008, 11:01 Uhr

zu: Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo Herbert,
das gab es hier im Forum schon mal:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17960&a
mp;forum=2


Wenn du dann noch Fragen hast, meld dich nochmal.

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An Fußgängerüberwegen

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Kind.

Der Frau.

Dem Mann.