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29.06.2008, 21:01 Uhr

Roller Höherlegung

Hallo

Mich haben die Grüne gestern angehalten mit einem Roller.Ich habe Auto- und Motorradführerschen. Der Grüne hat dann gesagt das die Höherlegung nicht erlaubt ist und es gibt eine Anzeige und 50 € Strafe.
Jetzt ist meine Frage weil ich ja noch in der probzeit bin ob die mir die velängern oder ob ich ein Aufbauseminar machen muss.

Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.06.2008, 12:23 Uhr

zu: Roller Höherlegung

beides; aufbauseminar + pz-verlängerung da durch das höherlegen die betriebserlaubnis erloschen ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.07.2008, 11:45 Uhr

zu: Roller Höherlegung

wie hast du den roller höher gelegt? grössere reifen oder die federn.
bei den reifen würde ich mal nach einer ABE schauen. kenne viele die grössere reifen aufziehen wg. der fahrstabilität. d

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen