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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern olympiakos7
28.05.2008, 12:49 Uhr

fc griechenland

hallo !! habe ne frage , habe 18 monate fahrverbot bekommen und muss voraussichtlich zur mpu
was ist wenn die 18 vorbei sind und ich meinen führerschein in griechenland mache , darf ich dann wieder hier fahren ohne die mpu absolviert zu haben hier `????

danke im vorrasu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.05.2008, 19:46 Uhr

zu: fc griechenland

Nein, da Deine Kraftfahreignung nicht wiederhergestellt ist; wenn die deutsche Behörde von der EU FE Wind bekommt, wird sie eine Nutzungsuntersagung aussprechen.
Darüber hinaus kann eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis im EU-Ausland nur erworben werden, wenn Du Dich dort mindestens 185 Tage lang aufhältst.

Nur als Warnung:
Fall nicht auf EU- Führerscheinvermittler rein, die einem -unterstützt durch dubiose Rechtsanwälte und Zitate von GErichtsurteilen- das Blaue vom Himmer herablügen (EU- Führerschein ohne MPU, ohne 185-Tage-Regel) usw..
Da verlierst Du eine Menge Kohle, und wenn Du überhaupt was in die Hand bekommst, ist diese "Pappe" nicht das Material wert, auf dem sie gedruckt wurde.

Hilfreiche Unterstützung zur MPU- Vorbereitung findest Du auf www.verkehrsportal.de. Fragen rund um den EU- Führerschein sind dort allerdings nicht erwünscht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

5 Stunden

1 Stunde

10 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden