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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sweety123
22.09.2007, 12:20 Uhr

Auf falscher Straßenseite gefahren..

Hallo Leute,

habe seit nun 3 Monaten endlich meinen Führerschein. Bin noch etwas zaghaft mit dem fahren. Nun ist es so, habe heute eine Verwandte in eine Stadt gefahren, in der ich mich überhaupt nicht auskenne. Sie erklärte mir den Weg, war auch alles OK, bis auf eine Kreuzung, wo sie meinte "gerade aus"- ich fuhr weiter und sie schrie, "nee da links ab!!" ich voller Panik abgebogen bis ich gemerkt habe dass ich auf der falschen Straßenseite fahr!! Bin dann gleich wieder rüber, zum Glück war es früh Morgens und es kam kein Auto entgegen erst eins von weitem, sonst wäre das wahrscheinlich nicht gut ausgegangen! Hab jetzt einen totalen Schock und richtig Angst dass es jemand gesehen hat und bin auch richtig wütend auf mich selber wegen meiner scheiss Reaktion- was könnte mir Blühen?

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22.09.2007, 13:08 Uhr

zu: Auf falscher Straßenseite gefahren..

na ja, wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Selbst wenn es jemand gesehen hätte, warum sollte er Dich anzeigen?


Ansonsten, ohne Gegenverkehr wäre es bei einem Verwarngeld geblieben.

Der Schreck, der Dir in den Knochen sitzt, ist natürlich berechtigt- unvorstellbar, wenn da jemand schnell entgegengekommen wäre.
Insofern: Glück gehabt, keine Panik, der Fehler passiert Dir nicht so schnell wieder.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen